- Gemeinlastprinzip
- Gemeinlastprinzip,Grundsatz der Umweltpolitik, wonach die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung von Umweltbelastungen oder -schäden gesellschaftlicher Gruppen (z. B. in Form von Fonds zur Sanierung von Altlasten) oder den öffentlichen Gebietskörperschaften und damit der Allgemeinheit zugerechnet werden (z. B. Ausgaben für die Umweltverwaltung, öffentliche Einrichtungen wie Klärwerke und Mülldeponien). Umweltpolitische Instrumente gemäß dem Gemeinlastprinzip sind auch Finanzierungshilfen für Umweltschutzmaßnahmen, die Unternehmen oder private Haushalte durchführen. Das Gemeinlastprinzip greift immer dann, wenn umweltpolitische Maßnahmen nach dem Verursacherprinzip nicht ergriffen werden können, insbesondere wenn der Verursacher nicht eindeutig feststellbar ist oder akute Notstände beseitigt werden müssen, oder wenn umweltpolitische Maßnahmen - aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit, finanzieller Belastungen, unerwünschter Nebenwirkungen auf andere politische Ziele u. a. - nicht ergriffen werden sollen.
Universal-Lexikon. 2012.